1. Angebot, Auftrag, Preis
1.1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausnahmslos für alle – auch künftige – Bestellungen, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der GMS GOURMET GmbH und dem Besteller, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Bestimmungen in Vertragsformblättern des Bestellers (z.B. Einkaufs-/Zahlungsbedingungen etc.), die zu den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang unwirksam, gleichgültig ob, wann und in welcher Form diese der GMS GOURMET GmbH zur Kenntnis gebracht werden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Bestimmungen der vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorausgehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch GMS GOURMET GmbH. Stillschweigen gegenüber Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers gilt keinesfalls als Zustimmung.
1.2. Unsere Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind der jeweils gültigen Preisvereinbarung mit der GMS GOURMET GmbH zu entnehmen.
2. Zahlungsziel, Zahlungsbedingungen, Rücktritt
2.1. Soweit keine entgegenstehenden Vereinbarungen getroffen werden, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar.
2.2. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller – sofern es sich nicht um einen Verbraucher im Sinne des KSchG handelt – nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von GMS GOURMET GmbH schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ein dem Besteller als Verbraucher im Sinne des KSchG nach dem Gesetz zustehendes Zurückbehaltungsrecht wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
2.3. Bleibt der Besteller mit der Bezahlung unserer Rechnungen länger als 30 Tage im Rückstand, werden bei ihm Exekutionen durchgeführt oder wird gegen ihn ein Insolvenzverfahren eingeleitet, sind wir berechtigt, von allen noch nicht erfüllten Lieferverträgen zurückzutreten oder Vorauszahlung zu fordern.
3. Bestellung, Lieferung, Gefahrenübergang
3.1. Der Bestellablauf und die Lieferfristen werden grundsätzlich zwischen der GMS GOURMET GmbH und dem Besteller individuell, passend zum Liefermodell, vereinbart. Sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden, gilt jedoch Folgendes: Bestellungen von Tiefkühlmenüs müssen bis spätestens 12:00 Uhr und 3 Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin bei uns eingelangt sein. Bestellungen von Kühlmenüs (cook & chill) sind für die Folgewoche möglich und müssen bis Dienstag 12 Uhr bei uns eingelangt sein. Fällt der Dienstag auf einen Feiertag, dann hat die Bestellung spätestens einen Werktag davor bis 12:00 Uhr bei uns einzulangen.
3.2. Für Bestellungen über den Webshop der GMS GOURMET GmbH gelten die im Webshop angegebenen Mindestbestellwerte und Lieferzuschläge. Für alle sonstigen Bestellungen, die nicht über den Webshop erfolgen, werden Mindestbestellwerte und Lieferzuschläge grundsätzlich zwischen der GMS GOURMET GmbH und dem Besteller individuell, passend zum Liefermodell, vereinbart. Sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden, gilt jedoch Folgendes: Der Mindestbestellwert beträgt für Lieferungen innerhalb von Österreich € 200,- netto und innerhalb von Deutschland € 300,- netto. Die Belieferungen erfolgen jeweils „frei Haus“.
3.3. Unser Angebot ist freibleibend und setzt die Lieferfähigkeit voraus. Änderungen sind vorbehalten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kommt der Vertrag erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Lieferung bzw. Leistung zustande.
3.4. Bei Anlieferung hat der Kunde für unverzügliche Annahme und entsprechende Lagerung zu sorgen. Tiefgekühlte Waren sind bei –18 °C zu lagern. Aufgetaute und aufbereitete Speisen sind umgehend zu verzehren und dürfen nicht wieder eingefroren werden. Gekühlte Waren sowie Kühl- und Frischwaren sind gemäß den Temperaturempfehlungen auf dem Etikett zu lagern. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung von GMS GOURMET GmbH – oder einem von GMS GOURMET GmbH Beauftragten – an den Besteller übergeben worden ist. Jegliche Haftung von GMS GOURMET GmbH für Schäden, die sich aus unsachgemäßer Handhabung, Aufbereitung und Lagerung der angelieferten Waren durch den Besteller oder durch von diesem beauftragte Dritte, insbesondere aus einer Durchbrechung der Kühlkette im Bereich des Bestellers ableiten, ist ausgeschlossen.
3.5. Lieferfristen werden von der GMS GOURMET GmbH vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, das sind insbesondere Fälle höherer Gewalt, eingehalten. Die Lieferfristen werden durch alle von der GMS GOURMET GmbH nicht vertretenden Hindernisse wie z.B. höhere Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen etc. um die Dauer der Hindernisse verlängert. Auf jeden Fall sind Schadenersatzansprüche oder Aufhebung des Vertrages wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
4. Gewährleistung und Mängelrüge
4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
4.2 Auftretende Mängel sind uns - ohne dass damit für den Besteller, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, bei Unterlassung nachteilige Rechtsfolgen verbunden wären - möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bekannt zugeben.
4.3 Wenn der Besteller Unternehmer im Sinn des KSchG ist, hat er die Lieferung sofort nach Anlieferung im Sinne des § 377 UGB nach Vollständigkeit, Richtigkeit und Mängelfreiheit eingehend zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, jedenfalls aber binnen angemessener Frist nach Erhalt der Ware bzw. Leistung, bei sonstigem Verlust aller ihm aus - bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren - Mängeln zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen. Später aufgetretene Mängel hat der Besteller – sofern er Unternehmer im Sinn des KSchG ist - ebenfalls schriftlich zu rügen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche für derartige Mängel ausgeschlossen. Eine nicht sachgemäße Lagerung, Handhabung oder Aufbereitung nach Übergabe der Ware an den Besteller schließt jede Gewährleistung aus.
4.4. Der Besteller kann bei Mangelhaftigkeit der Sache zwischen Verbesserung und Austausch – jeweils binnen angemessener Frist - wählen. Ansprüche auf Preisminderung oder Wandlung hat der Besteller nur unter der Voraussetzung, dass innerhalb angemessener Frist Verbesserungsversuche ergebnislos sind oder der Austausch nicht fristgerecht erfolgt.
5. Schadenersatz
Sofern der Besteller Unternehmer im Sinn des KSchG ist, sind Schadenersatzansprüche gegenüber GMS GOURMET GmbH in Fällen leichter und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, dies gilt nicht für Personenschäden. Handelt es sich beim Besteller um einen Verbraucher im Sinn de KSchG wird die Haftung gegenüber dem Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere der Bestimmungen des KSchG -für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, dies gilt jedoch nicht für Personenschäden.
6. Allgemeines, Erfüllungsort, Gerichtsstand
6.1. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
6.2. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung und Unterfertigung durch GMS GOURMET GmbH.
6.3. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung ist ausschließlich Wien.
6.4. Ausschließlicher Gerichtsstand zur Entscheidung über alle aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und den unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträgen entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Die GMS GOURMET GmbH hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.
6.5. Für alle gegen einen Verbraucher im Sinne des KSchG, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und den unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträgen erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
6.6. Es kommt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss von Verweisungsnomen zur Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie des IPRG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
6.7. Zwingende Rechte eines Verbrauchers nach dem Konsumentenschutzgesetz werden durch diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht eingeschränkt.
GMS GOURMET GmbH
Stand: 12.09.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Liefer- und Menükunden zum Download
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle – auch künftige – Bestellungen, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen Auftragnehmer (Lieferant) und der GMS GOURMET GmbH, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2. Bestimmungen inVertragsformblättern des Auftragnehmers (z.B. Angebot-, Lieferungs-, Verkaufs-, Zahlungsbedingungen etc.), die zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang unwirksam, gleichgültig ob, wann und in welcher Form diese der GMS GOURMET GmbH zur Kenntnis gebracht werden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur für das jeweilige Geschäft wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorausgehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die GMS GOURMET GmbH. Stillschweigen gegenüber Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gilt keinesfalls als Zustimmung.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten bis zu ihrer Änderung für alle weiteren Bestellungen, selbst wenn darauf nicht mehr gesondert Bezug genommen wird.
1.4. Wenn in der Bestellung der GMS GOURMET GmbH auf Angebotsunterlagen des Auftragsnehmers Bezug genommen wird, bedeutet dies keine Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.
1.5. Stillschweigen „generell“ seitens GMS GOURMET GmbH hat ausdrücklich keinen Erklärungswert.
1.6. Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass von der GMS GOURMET GmbH eingesetzte Mitarbeiter oder Dritte nicht berechtigt sind, Zusagen gleich welcher Art (insb. Bestellungen, Vereinbarungen, Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen) für die GMS GOURMET GmbH zu treffen. Diese bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung seitens GMS GOURMET GmbH, wobei das Schriftformerfordernis auch durch Übermittlung per E-mail erfüllt ist.
1.7. GMS GOURMET GmbH ist berechtigt, offenkundige Irrtümer (insbes. Schreib- und Rechenfehler, Tippfehler) in Schriftstücken jederzeit zu korrigieren.
1.8. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Hausordnung, im Speziellen die Hygiene- und Sicherheitsrichtlinien zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter bzw. Dienstleister von diesen in Kenntnis gesetzt werden.
1.9. Die allgemein gültigen Vorgaben zur Lebensmittelhygiene, wie insbesondere HACCP, Food Defense und EU-Bio-Verordnung, sind vom Auftragnehmer einzuhalten.
1.10. Ergänzend zu diesen Geschäftsbedingungen gelten die Bestimmungen im Lieferantenhandbuch mit den darin angegebenen Vertragsstrafen. Das Lieferantenhandbuch ist unter www.gourmet.at einzusehen und wir dem Auftragnehmer auf Verlangen vorgelegt.
2. Angebote
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind für die GMS GOURMET GmbH kostenfrei und unverbindlich, auch wenn sie auf Anfrage der GMS GOURMET GmbH erstellt worden sind.
2.2. Mangels ausdrücklich anderslautender Vereinbarung sind Angebote des Auftragnehmers an die GMS GOURMET GmbH für den Auftragnehmer verbindlich. Der Auftragnehmer ist für mindestens 4-8 Wochen ab Einlangen des Angebots bei der GMS GOURMET GmbH an dieses gebunden.
2.3. Der Auftragnehmer hat sich bei der Abgabe seines Angebots genau an die Anfrage der GMS GOURMET GmbH zu halten und auf etwaige Abweichungen ausdrücklich hinzuweisen.
2.4. Angebotsunterlagen werden nicht retourniert.
2.5. Produktmuster werden der GMS GOURMET GmbH vom Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung gestellt, sofern nichts Anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Bestellung
3.1. Bestellungen bzw. Vertragsabschlüsse sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Eine Übermittlung per E-Mail ist zulässig. Mündlich oder telefonisch erteilte Aufträge bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die GMS GOURMET GmbH für ihre Gültigkeit, des gleichen jede Änderung und Ergänzung der Bestellung. Das gilt auch, wenn der Bestellung ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers zugrunde liegt.
3.2. Sämtliche im Zusammenhangmit der Anbotslegung bzw. Bestellung übergebenen Unterlagen (z.B. Pläne, Muster, Rezepturen etc.) bleiben Eigentum der GMS GOURMET GmbH und dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der GMS GOURMET GmbH nur zu dem Zweck der Angebotslegung bzw. Ausführung der Bestellung verwendet und weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind der GMS GOURMET GmbH mit dem Angebot, spätestens jedoch nach erfolgter Ausführung der Bestellung unaufgefordert und unverzüglich wieder zurückzugeben.
3.3. In allen den Auftrag betreffenden Schriftstücken sind Bestellnummer und bestellende Abteilung der GMS GOURMET GmbH anzuführen; Mitteilungen ohne diese Angaben gelten erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Kenntnisnahme durch die bestellende Abteilung als eingelangt.
4. Preise
4.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich in EUR exkl. USt. Die GMS GOURMET GmbH trägt nur solche Kosten, die ausdrücklich als Verpflichtung der GMS GOURMET GmbH vereinbart wurden. Für eventuelle Bestellerweiterungen, Ergänzungen und Änderungen sowie für Bestellungen von Ersatzteilen gelten die Bedingungen der Hauptbestellung.
4.2. Nachträgliche Preis- und Mengenänderungen sind ohne schriftliche Zustimmung der GMS GOURMET GmbH nicht zulässig.
4.3. Soweit die Bestellung keine anderen Regelungen enthält, gilt als Preisstellung „Frei Haus benannter Ort“, bei ausländischen Lieferanten bzw. bei Lieferungen aus dem Ausland DDP delivery duty paid gemäß Incoterms 2020.
Bei Lieferung an einem „Frei Haus benannten Ort“, trägt der Auftragnehmer alle Kosten und Risiken, bis er die Lieferung entladen der GMS GOURMET GmbH am vereinbarten Zielort übergibt.
5. Rechnung, Zahlungsmodalitäten
5.1. Rechnungen sind nach dem Eingang der Ware unter der Angabe der Bestellnummer der GMS GOURMET GmbH und des Bestelldatums per E-mail an erechnung@gourmet.at zu senden. Rechnungskopien und Teilrechnungen sind als solche zu kennzeichnen. Alle Rechnungen müssen die gesetzliche Umsatzsteuer gesondert ausweisen und sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsmerkmale aufweisen.
5.2. Soweit schriftlich keine andere Vereinbarung getroffen wird, werden Rechnungen von der GMS GOURMET GmbH nach ihrer Wahl entweder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt oder späterem Einlangen der Ware mit 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungserhalt oder späterem Einlangen der Ware Netto beglichen.
5.3. Rechnungen, die sachliche oder rechnerische Mängel bzw. Fehler aufweisen, begründen bis zu der mit der GMS GOURMET GmbH akkordierten Richtigstellung keine Fälligkeit und können bei Mängeln innerhalb der Zahlungsfrist von der GMS GOURMET GmbH zurückgesandt werden. In diesem Fall beginnt die Zahlungsfrist erst mit dem Eingang der richtiggestellten Rechnung zu laufen.
Bei fehlerhafter Lieferung ist die GMS GOURMET GmbH berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines im Ausmaß der fehlerhaften Lieferung angemessenen Teils zurückzuhalten, und zwar ohne Verlust von Rabatten, Skonti oder ähnlichen Zahlungsvergünstigungen.
5.4. Sämtliche Bankspesen, die durch die Zahlung bei der GMS GOURMET GmbH anfallen, sind vom Auftragnehmer zu tragen.
5.6. Eine Aufrechnung von Forderungen einer Vertragspartei gegen die Forderungen der anderen Vertragspartei ist nur dann zulässig, wenn die Forderungen der einen Vertragspartei durch die jeweilige andere Vertragspartei anerkannt oder die Forderungen gegenüber der jeweiligen Vertragspartei gerichtlich festgestellt wurden.
5.7. Die Zahlung seitens GMS GOURMET GmbH bedeutet in keinem Fall die Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung und damit keinen Verzicht der GMS GOURMET GmbH auf ihr zustehende Ansprüche aus der Vertragserfüllung (etwa Rechte aus Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz).
6. Lieferung, Versand, Verpackung
6.1. Die Lieferung muss in Ausführung (insbesondere Inhalt, Liefertermin/Lieferzeitraum und festgelegter Lieferort), Umfang und Aufteilung in Teillieferungen genau der Bestellung der GMS GOURMET GmbH entsprechen. Abweichungen hiervon (zB Vorab- bzw. Teillieferungen sowie Mehr- oder Mindermengen) sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der GMS GOURMET GmbH möglich. Daraus resultierende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
6.2. Allen Lieferungen ist ein vollständig ausgefüllter Lieferschein, gem. den Vorgaben im Lieferantenhandbuch beizufügen. Bei fehlenden Angaben am Lieferschein ist die GMS GOURMET GmbH berechtigt, die Annahme der Lieferung zu verweigern.
6.3. Im Falle der Zulässigkeit vonTeil-, Rest- oder Musterlieferungen sind diese jeweils als solche zu kennzeichnen.
6.4. Erfolgt eine Lieferung ohne entsprechende Liefer- und Versandunterlagen oder sind die Liefer- und Versandunterlagen falsch oder unvollständig oder langen diese verspätet bei der GMS GOURMET GmbH ein, so ist die Lieferung nicht vollständig und die Waren lagern bis zum Einlangen der vollständigen und korrekten Liefer- und Versandunterlagen auf Gefahr und Kosten des Auftragnehmers.
6.5. Die gelieferten Waren werden durch die GMS GOURMET GmbH nur dann übernommen, wenn diese der Bestellung entsprechen, handelsüblich und sachgemäß verpackt sind. Es gelten hierfür die Bestimmungen des Lieferantenhandbuchs sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.6. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Anlieferung auf genormten Euro-Mehrwegpaletten oder H1-Paletten; die Rückgabe bzw. der Austausch der Paletten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers. Der Lieferant verpflichtet sich, die entsprechenden Lizenzgebühren ordnungsgemäß (beispielsweise an die Firma Abfallrecycling Austria AG - ARA) abzuführen. Im Fall der Entsorgung der Transportverpackung durch die GMS GOURMET GmbH oder deren Kunden bzw. Geschäftsanschlussbetriebe verpflichtet sich der Auftragnehmer zu einer entsprechenden Vergütung der Entsorgungskosten. Dem Auftragnehmer steht es frei, sich an einem anderen geeigneten Entsorgungsmodell zu beteiligen. In diesem Fall entfällt die Vergütung.
6.7. Für die Ermittlung von Gewicht und Anzahl der gelieferten Ware sind die Feststellungen der GMS GOURMET GmbH maßgebend.
6.8. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den österreichischen Gesetzen und Verordnungen (insbesondere den EU-Verordnungen und EU-Richtlinien) entsprechende Warenverkehrsbescheinigungen, gegebenenfalls ordnungsgemäß ausgestellte Ursprungszeugnisse, sonstige Warenatteste und –dokumente termin- und ordnungsgerecht vorzulegen. Der Auftragnehmer hat der GMS GOURMET GmbH für den aus der Nichtbefolgung der Versandvorschriften und/oder der nicht ordnungsgemäßen Vorlage der vorgenannten Nachweise und Dokumente entstandenen Schaden schad- und klaglos zu halten.
6.9. Waren, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, mit Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. Verbrauchsdatum ausgezeichnet sein müssen, hat der Auftragnehmer so zeitig auszuliefern, dass am vereinbarten Bestimmungsort zumindest die ausdrücklich in der Spezifikation vereinbarte Restlaufzeit verbleibt.
6.10. Nachnahmesendungen des Auftragnehmers werden durch die GMS GOURMET GmbH nicht angenommen.
7. Fristen und Termine
7.1. Vereinbarte Fristen und Termine, wie insbesondere das vereinbarte Lieferzeitfenster, sind genau einzuhalten.
Die Übernahme der Ware erfolgt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, Montag bis Freitag von 6:00 bis 12:00 Uhr.
7.2. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem auf die Bestellung der GMS GOURMET GmbH aufscheinenden Datum, sofern kein fixer Liefertermin vereinbart ist.
7.3. Ist für den Auftragnehmer erkennbar, dass er die vereinbarten Fristen und Termine nicht einhalten kann, so hat er der GMS GOURMET GmbH dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat auf eigene Kosten alle geeigneten Maßnahmen zu setzen, um Verzögerungen so gering wie möglich zu halten. Die beabsichtigen Maßnahmen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Verantwortung des Auftragnehmers für die rechtzeitige Vertragserfüllung wird davon jedoch nicht berührt.
7.4. Bei Verzug des Auftragnehmers kann die GMS GOURMET GmbH nach ihrer Wahl Vertragserfüllung und Ersatz des Verspätungsschadens fordern oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die GMS GOURMET GmbH ist weiters berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers Deckungskäufe zu tätigen.
8. Gefahrtragung, Eigentumsübergang
8.1. Die Gefahrtragung richtet sich nach den Regeln der Incoterms 2020, soweit nicht diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder schriftliche Vereinbarungen zwischen GMS GOURMET GmbH und Auftragnehmer abweichende Regelungen enthalten. Bei Lieferung an einen „Frei Haus benannten Ort“ geht die Preisgefahr auf die GMS GOURMET GmbH bei Übergabe am Zielort über.
8.2. Das Eigentum und die Gefahr an den gelieferten Waren geht auf die GMS GOURMET GmbH Zug um Zug mit der tatsächlichen ordnungsgemäßen Lieferung, sofern diese von der GMS GOURMET GmbH angenommen wurde, über. Ein Eigentumsvorbehalt gleich welcher Art wird seitens der GMS GOURMET GmbH ausnahmslos nicht anerkannt.
9. Fertigungsmittel und Unterlagen
9.1. Fertigungsmittel oder Unterlagen (Pläne, Muster, Werkzeuge, Spezifikationen, etc.), die die GMS GOURMET GmbH dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, bleiben ausschließliches Eigentum der GMS GOURMET GmbH und diese kann hierüber frei verfügen.
9.2. Der Auftragnehmer hat die im Eigentum der GMS GOURMET GmbH stehenden Fertigungsmittel und Unterlagen ausschließlich anlässlich der Ausführung von Aufträgen der GMS GOURMET GmbH zu verwenden und auf seine Kosten sorgfältig zu verwahren, gegebenenfalls zu warten, instand zu halten, bei Abnutzung zu ersetzen und gegen jegliche Schäden zu versichern.
9.3. Die im Eigentum der GMS GOURMET GmbH stehenden Fertigungsmittel und Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen ohne schriftliche Einwilligung der GMS GOURMET GmbH weder vervielfältigt noch veröffentlicht noch sonst wie Dritten überlassen oder zugänglich gemacht oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet werden. Sobald diese Gegenstände zur Ausführung der Bestellung nicht mehr benötigt werden, sind sie unverzüglich auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers zur freien Verfügung der GMS GOURMET GmbH vollständig an diesen zurückzustellen.
9.4. Diese Regelungen gelten auch für Fertigungsmittel oder Unterlagen, die dem Auftragnehmer zur Ausarbeitung von Angeboten zur Verfügung gestellt wurden. Diese sind mit der Erstellung des Angebots vollständig zurückzustellen.
10. Gewährleistung
10.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Waren die ausdrücklich spezifizierten, in anderer Weise zugesicherten oder allgemein vorauszusetzenden Eigenschaften haben und den einschlägigen Bestimmungen und Normen, insbesondere im Hinblick auf die innerhalb der Europäischen Union geltenden Vorschriften, entsprechen. Weiters gewährleistet der Auftragnehmer die Eignung seiner Lieferungen für den konkreten Bedarfsfall sowie die Richtigkeit der in Gebrauchsanweisungen, Prospekten usw. enthaltenen Angaben. Die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers betrifft alle von ihm gelieferten Waren auch wenn diese oder Teile von diesen nicht vom Auftragnehmer selbst sondern von einem Subunternehmer des Auftragnehmers hergestellt wurden. Sofern nicht gesetzlich eine längere Gewährleistungsfrist vorgesehen ist, beträgt die Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen 24 Monate, bei unbeweglichen 36 Monate und beginnt mit der rechtlich wirksamen tatsächlichen Übernahme bzw. Abnahme der Ware zu laufen. Diese Fristen werden durch jede schriftliche Mängelrüge unterbrochen. Nach Mängelbehebung und nach jedem Behebungsversuch durch den Auftragnehmer beginnt die genannte Frist von neuem zu laufen.
10.2. Ist eine Ware mangelhaft, so kann die GMS GOURMET GmbH – selbst bei geringfügigen Mängeln – nach ihrer Wahl sofort Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Preisminderung sowie Schadenersatz anstelle von Verbesserung fordern. Kommt der Auftragnehmer dem Verlangen der GMS GOURMET GmbH nach Ersatzlieferung, Nachbesserung, Preisminderung oder Schadenersatz nicht oder nicht ordnungsgemäß innerhalb der ihm gesetzten Frist nach, so kann die GMS GOURMET GmbH vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche des Auftraggebers werden dadurch nicht berührt.
10.3. In dringenden Fällen, bei Gefahr in Verzug, bei Ablehnung von Verbesserung und/oder Nachlieferung ist die GMS GOURMET GmbH berechtigt, die Mängel – unbeschadet der weiteren Haftung des Auftragnehmers – auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen.
10.4. Beruht ein Mangel auf einem Umstand, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, oder fehlt der gelieferten Ware eine zugesicherte Eigenschaft, so haftet der Auftragnehmer auch für Folgeschäden, die sich aus der Verwendung seiner Ware ergeben, sofern der Auftragnehmer nicht nachweisen kann, dass eine falsche Handhabung durch den Auftraggeber für den geltend gemachten Schaden kausal war. Der Auftragnehmer wird die GMS GOURMET GmbH von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter umfassend freistellen.
10.5. Die Mängelbehebung hat umgehend nach Aufforderung durch die GMS GOURMET GmbH zu erfolgen. Die Mängelbehebung hat, wenn nötig – unter Einhaltung der arbeitsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen – im Mehrschichtbetrieb durch Überstundenleistung oder durch Sonn- und Feiertagseinsatz zu erfolgen.
10.6. Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist trotz Ersatzlieferung wieder Mängel an gleichen oder verschiedenen Teilen der gelieferten Ware auf, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, auch die Ursachen für die Mängel durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Änderung der Herstellungsvorgänge, Warenzusammensetzung usw. zu beheben.
10.7. Bei der Lieferung von Lebensmitteln, Zusatzstoffen und sonstigen Stoffen zur Lebensmittelherstellung und bei Verpackungsmaterialien, welche bei der Verarbeitung bzw. Abpackung mit Lebensmitteln in Berührung kommen, gewährleistet der Auftragnehmer, dass sie den zur Zeit der Warenübergabe geltenden österreichischen Gesetzen und europäischen Vorschriften, insbesondere den Vorschriften des Lebensmittelrechtes und anderer damit in Verbindung stehender Verordnungen entsprechen. Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die gelieferten Waren weder gentechnisch veränderte Organismen sind, noch solche enthalten und auch nicht aus gentechnisch veränderten Organismen gewonnen worden sind.
10.8. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Waren mikrobiologisch in unbedenklichen Zustand sind, und darin keine verbotenen oder physiologisch bedenklichen Stoffe und/oder keine deklarationspflichtigen Stoffe, welche nicht deklariert worden sind, enthalten sind.
10.9. Der Auftragnehmer gewährleistet die Übereinstimmung der Lieferung mit der vereinbarten und gesetzlich verpflichtenden Auszeichnung.
10.10. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Waren keine anderen als die technisch unvermeidbaren und vereinbarten Begleit- oder Zusatzstoffe enthalten.
10.11. Der Auftragnehmer hat auf Anforderung der GMS GOURMET GmbH entsprechende Zertifikate und Nachweise zur Verfügung zu stellen. Änderungen von Zertifikaten oder Spezifikationen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der GMS GOURMET GmbH vorgenommen werden.
11. Produkthaftung
11.1. Wird die GMS GOURMET GmbH aus Produkthaftung von einem Kunden oder sonstigen Dritten in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die GMS GOURMET GmbH vollkommen schad- und klaglos zu halten, soweit der Schaden durch die Fehlerhaftigkeit der Ware im Bereich des Auftragnehmers oder seiner Vorlieferanten etc. liegt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der GMS GOURMET GmbH alle Angaben zur Verfügung zu stellen, die für die Lieferung einer fehlerfreien Ware zweckdienlich sind (Warnhinweise, Zulassungsvorschriften, etc.). Sollten dem Auftragnehmer nachträglich Umstände bekannt werden, die einen Produktfehler im Sinne des Produkthaftungsgesetzes (PHG) begründen könnten, so verpflichtet sich der Auftragnehmer, der GMS GOURMET GmbH diese unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Einschränkungen jeglicher Art der für den Auftragnehmer aus dem PHG resultierenden Verpflichtungen sowie Einschränkungen jeglicher Art der der GMS GOURMET GmbH nach diesem Gesetz oder anderen Bestimmungen zustehenden Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
11.2. Die GMS GOURMET GmbH ist zur Rückgabe der Ware berechtigt, vor deren Kauf bzw. Gebrauch wegen Gefahren für Gesundheit oder Sicherheit auf Grund behördlicher Beanstandung öffentlich gewarnt wird. Das Rückgaberecht besteht während eines Monats nach öffentlicher Warnung. Der Auftragnehmer ist in solchen Fällen neben der Rückerstattung des Kaufpreises auch verpflichtet, die GMS GOURMET GmbH hinsichtlich sämtlicher damit einhergehender Aufwendungen (insbesondere hinsichtlich Aufwendungen aus oder im Zusammenhang mit einer von der GMS GOURMET GmbH durchgeführten Rückrufaktion) vollkommen schad- und klaglos zu halten.
12. Schutzrechte, Haftung
12.1. Der Auftragnehmer hat die GMS GOURMET GmbH hinsichtlich jeglicher durch die gelieferte Ware oder deren Benutzung entstandenen Streitigkeiten aus der Verletzung von Patenten, Warenzeichen, Mustern, Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten Dritter im In- und Ausland vollkommen schad- und klaglos zu halten.Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, die GMS GOURMET GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen den Auftragnehmer Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen geltend gemacht werden.
12.2. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt sowohl für eigenes Verschulden als auch unter Zugrundelegung der §§ 1313a und 1315 ABGB für das Verschulden seiner Gehilfen.
12.3. Die GMS GOURMET GmbH haftet gegenüber dem Auftragnehmer nur bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln.
12.4. Der Auftragnehmer hält die GMS GOURMET GmbH für alle Ansprüche Dritter schad- und klaglos, die auf die Fehlerhaftigkeit seiner Ware zurückzuführen sind. Er verpflichtet sich, die GMS GOURMET GmbH bei Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte alle zur Abwehr dieser Ansprüche erforderlichen Informationen zu geben und auf Wunsch der GMS GOURMET GmbH einem Prozess auf deren Seite als Nebenintervenient beizutreten.
12.5. Haftungsausschlüsse des Auftragnehmers, insbesondere aus dem Titel Gewährleistung oder Schadenersatz, werden nicht akzeptiert, es sei denn, diese wurden ausdrücklich im Einzelnen mit der GMS GOURMET GmbH ausgehandelt und schriftlich vereinbart. Abweichungen zu Gunsten des Auftragnehmers von den gesetzlichen Bestimmungen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Schadenersatz oder Gewährleistung betreffend – wie etwa Änderungen der Beweislastverteilung, Verkürzung von Fristen und dergleichen bedürfen für ihre Wirksamkeit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der GMS GOURMET GmbH im Einzelfall.
13. Höhere Gewalt
13.1. Leistungsstörungen bedingt durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen und sonstige unabwendbare Ereignisse berechtigen weder die GMS GOURMET GmbH noch den Auftragnehmer zur Geltendmachung von Forderungen, gleich welcher Art.
13.2. Führen Ereignisse höherer Gewalt zu einer Einschränkung oder Einstellung der Produktion der GMS GOURMET GmbH oder verhindern sie den Abtransport der Ware oder der von der GMS GOURMET GmbH hergestellten Produkte zu den Abnehmern, so ist die GMS GOURMET GmbH für die Dauer und den Umfang der Wirkung solcher Störungen von der Verpflichtung zur Abnahme und Bezahlung befreit. Erforderlichenfalls wird der Auftragnehmer in solchen Fällen die Ware bis zur Übernahme durch die GMS GOURMET GmbH oder durch deren Abnehmer auf seine Kosten und Gefahr ordnungsgemäß lagern.
13.3. Termine und Fristen, die durch das Eintreten der höheren Gewalt nicht eingehalten werden können, werden um die Dauer der Auswirkungen der höheren Gewalt verlängert.
13.4. Der Auftragnehmer hat in Fällen höherer Gewalt alle Anstrengungen zur Beseitigung bzw. Minderung der Schwierigkeiten und absehbaren Schäden zu unternehmen und die GMS GOURMET GmbH darüber laufend zu informieren.
13.5. Sollte ein Fall höherer Gewalt länger als 4 Wochen andauern, kann die GMS GOURMET GmbH ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
14. Abtretungen, Verpfändungen
Eine Abtretung, Weitergabe oder Verpfändung von Rechten seitens des Auftragnehmers an Dritte – ausgenommen Geldforderungen – ist ausgeschlossen, es sei denn, die GMS GOURMET GmbH stimmt dieser schriftlich zu.
15. Geheimhaltung
15.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Zuge der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen und Unterlagen der GMS GOURMET GmbH als deren Geschäftsgeheimnis und damit vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. In Fällen, in denen sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Vertragspflichten Dritter bedient, ist er verpflichtet, mit diesen gleichlautende Geheimhaltungsvereinbarungen zu schließen.
15.2. Von der GMS GOURMET GmbH zur Verfügung gestellte Pläne, Kataloge, Muster, Präsentationen, Spezifikationen und sonstige Unterlagen bleiben deren geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung sowie auch das nur auszugsweise Kopieren bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der GMS GOURMET GmbH.
16. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
17. Zuwendungen an Mitarbeiter der GMS GOURMETGmbH
Dem Auftragnehmer ist es untersagt, den Mitarbeitern der GMS GOURMET GmbH irgendwelche Zuwendungen anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren. Schadenersatzansprüche sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Geschäftsbeziehung bleiben daher vorbehalten.
18. Energiemanagement
Der effiziente Einsatz von Energie ist wesentlicher Bestandteil der Firmenpolitik der GMS GOURMET GmbH. Gemäß der DIN EN ISO 50001 weist die GMS GOURMET GmbH darauf hin, dass die Bewertung einer Beschaffung von Energiedienstleistungen, Produkten und Einrichtungen, die eine Auswirkung auf den wesentlichen Energieeinsatz haben oder haben können, teilweise auf der energiebezogenen Leistung basiert (Energieeinsatz, Energieverbrauch, Energieeffizienz).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Auswahl seiner Vorlieferanten ebenfalls auf dieses Bewertungskriterium zu achten.
19. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
19.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich und zwingend zur Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften über den Arbeitnehmerschutz sowie zur Einhaltung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes 1975 i.d.g.F und den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Auftragnehmer hat die Einhaltung dieser Vorschriften auch bei den von ihm zur Leistungserbringung eingesetzten Subunternehmern sicherzustellen.
19.2. Im Falle eines Verstoßes gegen die oben genannten Bestimmungen beim Auftragnehmer und/oder bei den von ihm eingesetzten Subunternehmern hält der Auftragnehmer die GMS GOURMET GmbH gegenüber Ansprüchen Dritter vollkommen schad- und klaglos.
20. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für Abweichungen von dem Erfordernis der Schriftform.
21. Erfüllungsort und Gerichtsstand
21.1. Erfüllungsort sowohl für die Leistung der GMS GOURMET GmbH als auch für die Leistung des Auftragnehmers ist derjenige Ort, an den die Ware auftragsgemäß zu liefern ist.
21.2. Ausschließlicher Gerichtsstand zur Entscheidung über alle aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträgen entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Die GMS GOURMET GmbH hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftragnehmers zu klagen.
22. Anwendbares Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der GMS GOURMET GmbH und dem Auftragnehmer ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie des IPRG wird ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn der Auftragnehmer seinen Sitz außerhalb des Gebietes der Republik Österreich hat.
23. Aktualität
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in ihrer jeweils gültigen Fassung unter www.gourmet.at. einzusehen.
GMS GOURMET GmbH
Stand:18.10.2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lebensmittellieferanten (Food) zum Download
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferanten für Investitionsgüter und Anlagen (Non Food) inkl./exkl. Dienstleistung
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle – auch künftige – Bestellungen, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen Auftragnehmer (Lieferant) und der GMS GOURMET GmbH, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2. Bestimmungen inVertragsformblättern des Auftragnehmers (z.B. Angebot-, Lieferungs-, Verkaufs-, Zahlungsbedingungen etc.), die zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang unwirksam, gleichgültig ob, wann und in welcher Form diese der GMS GOURMET GmbH zur Kenntnis gebracht werden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur für das jeweilige Geschäft wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorausgehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die GMS GOURMET GmbH. Stillschweigen gegenüber Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gilt keinesfalls als Zustimmung.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten bis zu ihrer Änderung für alle weiteren Bestellungen, selbst wenn darauf nicht mehr gesondert Bezug genommen wird.
1.4. Wenn in der Bestellung der GMS GOURMET GmbH auf Angebotsunterlagen des Auftragsnehmers Bezug genommen wird, bedeutet dies keine Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.
1.5. Stillschweigen „generell“ seitens GMS GOURMET GmbH hat ausdrücklich keinen Erklärungswert.
1.6. Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass von der GMS GOURMET GmbH eingesetzte Mitarbeiter oder Dritte nicht berechtigt sind, Zusagen gleich welcher Art (insb. Bestellungen, Vereinbarungen, Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen) für die GMS GOURMET GmbH zu treffen. Diese bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung seitens GMS GOURMET GmbH, wobei das Schriftformerfordernis auch durch Übermittlung per E-mail erfüllt ist.
1.7. GMS GOURMET GmbH ist berechtigt, offenkundige Irrtümer (insbes. Schreib- und Rechenfehler, Tippfehler) in Schriftstücken jederzeit zu korrigieren.
1.8. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Hausordnung, im Speziellen die Hygiene- und Sicherheitsrichtlinien zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter bzw. Dienstleister von diesen in Kenntnis gesetzt werden.
2. Angebote
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind für die GMS GOURMET GmbH kostenfrei und unverbindlich, auch wenn sie auf Anfrage der GMS GOURMET GmbH erstellt worden sind.
2.2. Mangels ausdrücklich anderslautender Vereinbarung sind Angebote des Auftragnehmers an die GMS GOURMET GmbH für den Auftragnehmer verbindlich. Der Auftragnehmer ist für mindestens 4-8 Wochen ab Einlangen des Angebots bei der GMS GOURMET GmbH an dieses gebunden.
2.3. Der Auftragnehmer hat sich bei der Abgabe seines Angebots genau an die Anfrage der GMS GOURMET GmbH zu halten und auf etwaige Abweichungen ausdrücklich hinzuweisen.
2.4. Angebotsunterlagen werden nicht retourniert.
3. Bestellung
3.1. Bestellungen bzw. Vertragsabschlüsse sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Eine Übermittlung per E-Mail ist zulässig. Mündlich oder telefonisch erteilte Aufträge bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die GMS GOURMET GmbH für ihre Gültigkeit, des gleichen jede Änderung und Ergänzung der Bestellung. Das gilt auch, wenn der Bestellung ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers zugrunde liegt.
3.2. Sämtliche im Zusammenhangmit der Anbotslegung bzw. Bestellung übergebenen Unterlagen (z.B. Pläne, Muster, Rezepturen etc.) bleiben Eigentum der GMS GOURMET GmbH und dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der GMS GOURMET GmbH nur zu dem Zweck der Angebotslegung bzw. Ausführung der Bestellung verwendet und weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind der GMS GOURMET GmbH mit dem Angebot, spätestens jedoch nach erfolgter Ausführung der Bestellung unaufgefordert und unverzüglich wieder zurückzugeben.
3.3. In allen den Auftrag betreffenden Schriftstücken sind Bestellnummer und bestellende Abteilung der GMS GOURMET GmbH anzuführen; Mitteilungen ohne diese Angaben gelten erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Kenntnisnahme durch die bestellende Abteilung als eingelangt.
4. Preise
4.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich in EUR exkl. USt. Die GMS GOURMET GmbH trägt nur solche Kosten, die ausdrücklich als Verpflichtung der GMS GOURMET GmbH vereinbart wurden. Für eventuelle Bestellerweiterungen, Ergänzungen und Änderungen sowie für Bestellungen von Ersatzteilen gelten die Bedingungen der Hauptbestellung.
4.2. Nachträgliche Preis- und Mengenänderungen sind ohne schriftliche Zustimmung der GMS GOURMET GmbH nicht zulässig.
4.3. Soweit die Bestellung keine anderen Regelungen enthält, gilt als Preisstellung „Frei Haus benannter Ort“, bei ausländischen Lieferanten bzw. bei Lieferungen aus dem Ausland DDP delivery duty paid gemäß Incoterms 2020.
Bei Lieferung an einem „Frei Haus benannten Ort“, trägt der Auftragnehmer alle Kosten und Risiken, bis er die Lieferung entladen der GMS GOURMET GmbH am vereinbarten Zielort übergibt.
5. Rechnung, Zahlungsmodalitäten
5.1. Rechnungen sind nach dem Eingang der Ware unter der Angabe der Bestellnummer der GMS GOURMET GmbH und des Bestelldatums per E-mail an erechnung@gourmet.at zu senden. Rechnungskopien und Teilrechnungen sind als solche zu kennzeichnen. Alle Rechnungen müssen die gesetzliche Umsatzsteuer gesondert ausweisen und sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsmerkmale aufweisen.
5.2. Soweit schriftlich keine andere Vereinbarung getroffen wird, werden Rechnungen von der GMS GOURMET GmbH nach ihrer Wahl entweder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt oder späterem Einlangen der Ware mit 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungserhalt oder späterem Einlagen der Ware Netto beglichen.
5.3. Rechnungen, die sachliche oder rechnerische Mängel bzw. Fehler aufweisen, begründen bis zu der mit der GMS GOURMET GmbH akkordierten Richtigstellung keine Fälligkeit und können bei Mängeln innerhalb der Zahlungsfrist von der GMS GOURMET GmbH zurückgesandt werden. In diesem Fall beginnt die Zahlungsfrist erst mit dem Eingang der richtiggestellten Rechnung zu laufen.
Bei fehlerhafter Leistung ist die GMS GOURMET GmbH berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines im Ausmaß der fehlerhaften Lieferung angemessenen Teils zurückzuhalten, und zwar ohne Verlust von Rabatten, Skonti oder ähnlichen Zahlungsvergünstigungen.
5.4. Sämtliche Bankspesen, die durch die Zahlung bei der GMS GOURMET GmbH anfallen, sind vom Auftragnehmer zu tragen.
5.5. Eine Aufrechnung von Forderungen einer Vertragspartei gegen die Forderungen der anderen Vertragspartei ist nur dann zulässig, wenn die Forderungen der einen Vertragspartei durch die jeweilige andere Vertragspartei anerkannt oder die Forderungen gegenüber der jeweiligen Vertragspartei gerichtlich festgestellt wurden.
5.6. Die Zahlung seitens GMS GOURMET GmbH bedeutet in keinem Fall die Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung und/oder Leistung und damit keinen Verzicht der GMS GOURMET GmbH auf ihr zustehende Ansprüche aus der Vertragserfüllung (etwa Rechte aus Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz).
6. Lieferung, Versand, Verpackung
6.1. Die Lieferung muss in Ausführung (insbesondere Inhalt, Liefertermin/Lieferzeitraum und festgelegter Lieferort), Umfang und Aufteilung in Teillieferungen genau der Bestellung der GMS GOURMET GmbH entsprechen. Abweichungen hiervon (zB Vorab- bzw. Teillieferungen sowie Mehr- oder Mindermengen) sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der GMS GOURMET GmbH möglich. Daraus resultierende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
6.2. Allen Lieferungen ist ein vollständig ausgefüllter Lieferschein mit genauen Angaben sämtlicher Bestelldaten beizufügen.
6.3. Im Falle der Zulässigkeit vonTeil-, Rest- oder Musterlieferungen sind diese jeweils als solche zu kennzeichnen.
6.4. Erfolgt eine Lieferung ohne entsprechende Liefer- und Versandunterlagen oder sind die Liefer- und Versandunterlagen falsch oder unvollständig oder langen diese verspätet bei der GMS GOURMET GmbH ein, so ist die Lieferung nicht vollständig und die Waren lagern bis zum Einlangen der vollständigen und korrekten Liefer- und Versandunterlagen auf Gefahr und Kosten des Auftragnehmers.
6.5. Die gelieferten Waren werden durch die GMS GOURMET GmbH nur dann übernommen, wenn diese der Bestellung entsprechen, handelsüblich und sachgemäß verpackt sind. Besondere Ablademodalitäten (z.B. Kranverladung, Einsatz von Schwerlaststapler) müssen im Vorhinein durch den Auftragnehmer bekanntgegeben und ausdrücklich vereinbart werden.
6.6. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Anlieferung auf genormten Euro-Mehrwegpaletten; die Rückgabe bzw. der Austausch der Paletten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers. Der Lieferant verpflichtet sich, die entsprechenden Lizenzgebühren ordnungsgemäß (beispielsweise an die Firma Abfallrecycling Austria AG - ARA) abzuführen. Im Fall der Entsorgung der Transportverpackung durch die GMS GOURMET GmbH oder deren Kunden bzw. Geschäftsanschlussbetriebe verpflichtet sich der Auftragnehmer zu einer entsprechenden Vergütung der Entsorgungskosten. Dem Auftragnehmer steht es frei, sich an einem anderen geeigneten Entsorgungsmodell zu beteiligen. In diesem Fall entfällt die Vergütung. Einwegpaletten werden als Transportverpackung angesehen, von der GMS GOURMET GmbH entsorgt und die Entsorgungskosten dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt.
6.7. Für die Ermittlung von Gewicht und Anzahl der gelieferten Ware sind die Feststellungen der GMS GOURMET GmbH maßgebend.
6.8. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den österreichischen Gesetzen und Verordnungen (insbesondere den EU-Verordnungen und EU-Richtlinien) entsprechende Warenverkehrsbescheinigungen, gegebenenfalls ordnungsgemäß ausgestellte Ursprungszeugnisse, sonstige Warenatteste und –dokumente termin- und ordnungsgerecht vorzulegen. Der Auftragnehmer hat der GMS GOURMET GmbH für den aus der Nichtbefolgung der Versandvorschriften und/oder der nicht ordnungsgemäßen Vorlage der vorgenannten Nachweise und Dokumente entstandenen Schaden schad- und klaglos zu halten.
6.9. Die für die jeweilige Bestellung üblichen ÖNORMEN, die in Österreich für die jeweilige Bestellung üblichen Deutschen Industrienormen (DIN) und andere technische Vorschriften, die bei Bestellungen in der Art der jeweils in Auftrag gegebenen üblich sind, sind vom Auftragnehmer einzuhalten.
6.10. Nachnahmesendungen des Auftragnehmers werden durch die GMS GOURMET GmbH nicht angenommen.
7. Fristen und Termine
7.1. Vereinbarte Fristen und Termine, wie insbesondere das vereinbarte Lieferzeitfenster, sind genau einzuhalten.
Die Übernahme der Ware erfolgt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, Montag bis Freitag von 6:00 bis 12:00 Uhr.
7.2. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem auf die Bestellung der GMS GOURMET GmbH aufscheinenden Datum, sofern kein fixer Liefertermin vereinbart ist.
7.3. Ist für den Auftragnehmer erkennbar, dass er die vereinbarten Fristen und Termine nicht einhalten kann, so hat er der GMS GOURMET GmbH dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat auf eigene Kosten alle geeigneten Maßnahmen zu setzen, um Verzögerungen so gering wie möglich zu halten. Die beabsichtigen Maßnahmen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Verantwortung des Auftragnehmers für die rechtzeitige Vertragserfüllung wird davon jedoch nicht berührt.
7.4. Bei Verzug des Auftragnehmers kann die GMS GOURMET GmbH nach ihrer Wahl Vertragserfüllung und Ersatz des Verspätungsschadens fordern oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die GMS GOURMET GmbH ist weiters berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers Deckungskäufe zu tätigen.
8. Gefahrtragung, Eigentumsübergang
8.1. Die Gefahrtragung richtet sich nach den Regeln der Incoterms 2020, soweit nicht diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder schriftliche Vereinbarungen zwischen GMS GOURMET GmbH und Auftragnehmer abweichende Regelungen enthalten. Bei Lieferung an einen „Frei Haus benannten Ort“ geht die Preisgefahr auf die GMS GOURMET GmbH bei Übergabe am Zielort über.
8.2. Das Eigentum und die Gefahr an den gelieferten Waren geht auf die GMS GOURMET GmbH Zug um Zug mit der tatsächlichen ordnungsgemäßen Lieferung, sofern diese von der GMS GOURMET GmbH angenommen wurde, über. Ein Eigentumsvorbehalt gleich welcher Art wird seitens der GMS GOURMET GmbH ausnahmslos nicht anerkannt.
9. Fertigungsmittel und Unterlagen
9.1. Fertigungsmittel oder Unterlagen (Pläne, Muster, Werkzeuge, Spezifikationen etc.), die die GMS GOURMET GmbH dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, bleiben ausschließliches Eigentum der GMS GOURMET GmbH und diese kann hierüber frei verfügen.
9.2. Der Auftragnehmer hat die im Eigentum der GMS GOURMET GmbH stehenden Fertigungsmittel und Unterlagen ausschließlich anlässlich der Ausführung von Aufträgen der GMS GOURMET GmbH zu verwenden und auf seine Kosten sorgfältig zu verwahren, gegebenenfalls zu warten, instand zu halten, bei Abnutzung zu ersetzen und gegen jegliche Schäden zu versichern.
9.3. Die im Eigentum der GMS GOURMET GmbH stehenden Fertigungsmittel und Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen ohne schriftliche Einwilligung der GMS GOURMET GmbH weder vervielfältigt noch veröffentlicht noch sonst wie Dritten überlassen oder zugänglich gemacht oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet werden. Sobald diese Gegenstände zur Ausführung der Bestellung nicht mehr benötigt werden, sind sie unverzüglich auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers zur freien Verfügung der GMS GOURMET GmbH vollständig an diesen zurückzustellen.
9.4. Diese Regelungen gelten auch für Fertigungsmittel oder Unterlagen, die dem Auftragnehmer zur Ausarbeitung von Angeboten zur Verfügung gestellt wurden. Diese sind mit der Erstellung des Angebots vollständig zurückzustellen.
10. Gewährleistung
10.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Waren und sonstigen Leistungen die ausdrücklich spezifizierten, in anderer Weise zugesicherten oder allgemein vorauszusetzenden Eigenschaften haben und den einschlägigen Bestimmungen und Normen, insbesondere im Hinblick auf die innerhalb der Europäischen Union geltenden Vorschriften, entsprechen. Weiters gewährleistet der Auftragnehmer die Eignung seiner Lieferungen und Leistungen für den konkreten Bedarfsfall sowie die Richtigkeit der in Gebrauchsanweisungen, Prospekten usw. enthaltenen Angaben. Die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers betrifft alle von ihm gelieferten Waren und Leistungen, auch wenn diese oder Teile von diesen nicht vom Auftragnehmer selbst sondern von einem Subunternehmer des Auftragnehmers hergestellt wurden oder die Leistung von diesem erbracht wurde. Sofern nicht gesetzlich eine längere Gewährleistungsfrist vorgesehen ist, beträgt die Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen 24 Monate, bei unbeweglichen 36 Monate und beginnt mit der rechtlich wirksamen tatsächlichen Übernahme bzw. Abnahme der Ware oder Leistung zu laufen. Diese Fristen werden durch jede schriftliche Mängelrüge unterbrochen. Nach Mängelbehebung und nach jedem Behebungsversuch durch den Auftragnehmer beginnt die genannte Frist von neuem zu laufen.
10.2. Ist eine Ware oder eine Leistung mangelhaft, so kann die GMS GOURMET GmbH – selbst bei geringfügigen Mängeln – nach ihrer Wahl sofort Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Preisminderung sowie Schadenersatz anstelle von Verbesserung fordern. Kommt der Auftragnehmer dem Verlangen der GMS GOURMET GmbH nach Ersatzlieferung, Nachbesserung, Preisminderung oder Schadenersatz nicht oder nicht ordnungsgemäß innerhalb der ihm gesetzten Frist nach, so kann die GMS GOURMET GmbH vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche des Auftraggebers werden dadurch nicht berührt.
10.3. In dringenden Fällen, bei Gefahr in Verzug, bei Ablehnung von Verbesserung und/oder Nachlieferung ist die GMS GOURMET GmbH berechtigt, die Mängel – unbeschadet der weiteren Haftung des Auftragnehmers – auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen.
10.4. Beruht ein Mangel auf einem Umstand, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, oder fehlt der gelieferten Ware eine zugesicherte Eigenschaft, so haftet der Auftragnehmer auch für Folgeschäden, die sich aus der Verwendung seiner Ware <s>oder seines Werkes</s> ergeben, sofern der Auftragnehmer nicht nachweisen kann, dass eine falsche Handhabung durch den Auftraggeber für den geltend gemachten Schaden kausal war. Der Auftragnehmer wird die GMS GOURMET GmbH von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter umfassend freistellen.
10.5. Die Mängelbehebung hat umgehend nach Aufforderung durch die GMS GOURMET GmbH zu erfolgen. Die Mängelbehebung hat, wenn nötig – unter Einhaltung der arbeitsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen – im Mehrschichtbetrieb durch Überstundenleistung oder durch Sonn- und Feiertagseinsatz zu erfolgen. War der Auftragnehmer zur Mängelbehebung trotz zweier Verbesserungsversuche nicht imstande, so ist die GMS GOURMET GmbH berechtigt, den Mangel durch einen Dritten auf Kosten des Auftragnehmers beheben zu lassen.
10.6. Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist trotz Ersatzlieferung wieder Mängel an gleichen oder verschiedenen Teilen der gelieferten Ware auf, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, auch die Ursachen für die Mängel durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Änderung der Herstellungsvorgänge, Warenzusammensetzung usw. zu beheben.
10.7. Der Auftragnehmer gewährleistet die Übereinstimmung der Lieferung mit der gesetzlich verpflichtenden Auszeichnung.
10.8. Der Auftragnehmer hat auf Anforderung der GMS GOURMET GmbH entsprechende Zertifikate und Nachweise zur Verfügung zu stellen. Änderungen von Zertifikaten oder Spezifikationen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der GMS GOURMET GmbH vorgenommen werden.
11. Produkthaftung
11.1. Wird die GMS GOURMET GmbH aus Produkthaftung von einem Kunden oder sonstigen Dritten in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die GMS GOURMET GmbH vollkommen schad- und klaglos zu halten, soweit der Schaden durch die Fehlerhaftigkeit der Ware im Bereich des Auftragnehmers oder seiner Vorlieferanten etc. liegt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der GMS GOURMET GmbH alle Angaben zur Verfügung zu stellen, die für die Lieferung einer fehlerfreien Ware zweckdienlich sind (Warnhinweise, Zulassungsvorschriften, etc.). Sollten dem Auftragnehmer nachträglich Umstände bekannt werden, die einen Produktfehler im Sinne des Produkthaftungsgesetzes (PHG) begründen könnten, so verpflichtet sich der Auftragnehmer, der GMS GOURMET GmbH diese unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Einschränkungen jeglicher Art der für den Auftragnehmer aus dem PHG resultierenden Verpflichtungen sowie Einschränkungen jeglicher Art der der GMS GOURMET GmbH nach diesem Gesetz oder anderen Bestimmungen zustehenden Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
11.2. Die GMS GOURMET GmbH ist zur Rückgabe der Ware berechtigt, vor deren Kauf bzw. Gebrauch wegen Gefahren für Gesundheit oder Sicherheit auf Grund behördlicher Beanstandung öffentlich gewarnt wird. Das Rückgaberecht besteht während eines Monats nach öffentlicher Warnung. Der Auftragnehmer ist in solchen Fällen neben der Rückerstattung des Kaufpreises auch verpflichtet, die GMS GOURMET GmbH hinsichtlich sämtlicher damit einhergehender Aufwendungen (insbesondere hinsichtlich Aufwendungen aus oder im Zusammenhang mit einer von der GMS GOURMET GmbH durchgeführten Rückrufaktion) vollkommen schad- und klaglos zu halten.
12. Schutzrechte, Haftung
12.1. Der Auftragnehmer hat die GMS GOURMET GmbH hinsichtlich jeglicher durch die gelieferte Ware oder deren Benutzung und/oder der erbrachten Dienstleistung entstandenen Streitigkeiten aus der Verletzung von Patenten, Warenzeichen, Mustern, Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten Dritter im In- und Ausland vollkommen schad- und klaglos zu halten.Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, die GMS GOURMET GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen den Auftragnehmer Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen geltend gemacht werden.
12.2. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt sowohl für eigenes Verschulden als auch unter Zugrundelegung der §§ 1313a und 1315 ABGB für das Verschulden seiner Gehilfen.
12.3. Die GMS GOURMET GmbH haftet gegenüber dem Auftragnehmer nur bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln.
12.4. Der Auftragnehmer hält die GMS GOURMET GmbH für alle Ansprüche Dritter schad- und klaglos, die auf die Fehlerhaftigkeit seiner Ware und/oder Dienstleistung zurückzuführen sind. Er verpflichtet sich, die GMS GOURMET GmbH bei Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte alle zur Abwehr dieser Ansprüche erforderlichen Informationen zu geben und auf Wunsch der GMS GOURMET GmbH einem Prozess auf deren Seite als Nebenintervenient beizutreten.
12.5. Haftungsausschlüsse des Auftragnehmers, insbesondere aus dem Titel Gewährleistung oder Schadenersatz, werden nicht akzeptiert, es sei denn, diese wurden ausdrücklich im Einzelnen mit der GMS GOURMET GmbH ausgehandelt und schriftlich vereinbart. Abweichungen zu Gunsten des Auftragnehmers von den gesetzlichen Bestimmungen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Schadenersatz oder Gewährleistung betreffend – wie etwa Änderungen der Beweislastverteilung, Verkürzung von Fristen und dergleichen bedürfen für ihre Wirksamkeit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der GMS GOURMET GmbH im Einzelfall.
13. Arbeitsergebnisse - Dienstleister
Die GMS GOURMET GmbH hat das Recht, Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers ganz oder teilweise zu veröffentlichen, wenn diese ausschließlich für die GMS GOURMET GmbH erstellt worden sind. Die Veröffentlichung solcher Arbeitsergebnisse sowie die Verwendung solcher Arbeitsergebnisse zugunsten Dritter durch den Auftragnehmer sind nur bei vorheriger Zustimmung der GMS GOURMET GmbH zulässig.
14. Höhere Gewalt
14.1. Leistungsstörungen bedingt durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen und sonstige unabwendbare Ereignisse berechtigen weder die GMS GOURMET GmbH noch den Auftragnehmer zur Geltendmachung von Forderungen, gleich welcher Art.
14.2. Termine und Fristen, die durch das Eintreten der höheren Gewalt nicht eingehalten werden können, werden um die Dauer der Auswirkungen der höheren Gewalt verlängert.
14.3. Der Auftragnehmer hat in Fällen höherer Gewalt alle Anstrengungen zur Beseitigung bzw. Minderung der Schwierigkeiten und absehbaren Schäden zu unternehmen und die GMS GOURMET GmbH darüber laufend zu informieren.
14.4. Sollte ein Fall höherer Gewalt länger als 4 Wochen andauern, kann die GMS GOURMET GmbH ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
15. Abtretungen, Verpfändungen
Eine Abtretung, Weitergabe oder Verpfändung von Rechten seitens des Auftragnehmers an Dritte – ausgenommen Geldforderungen – ist ausgeschlossen, es sei denn, die GMS GOURMET GmbH stimmt dieser schriftlich zu.
16. Geheimhaltung
16.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Zuge der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen und Unterlagen der GMS GOURMET GmbH als deren Geschäftsgeheimnis und damit vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. In Fällen, in denen sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Vertragspflichten Dritter bedient, ist er verpflichtet, mit diesen gleichlautende Geheimhaltungsvereinbarungen zu schließen.
16.2. Von der GMS GOURMET GmbH zur Verfügung gestellte Pläne, Kataloge, Muster, Präsentationen, Spezifikationen und sonstige Unterlagen bleiben deren geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung sowie auch das nur auszugsweise Kopieren bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der GMS GOURMET GmbH.
17. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
18. Zuwendungen an Mitarbeiter der GMS GOURMETGmbH
Dem Auftragnehmer ist es untersagt, den Mitarbeitern der GMS GOURMET GmbH irgendwelche Zuwendungen anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren. Schadenersatzansprüche sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Geschäftsbeziehung bleiben daher vorbehalten.
19. Energiemanagement
Der effiziente Einsatz von Energie ist wesentlicher Bestandteil der Firmenpolitik der GMS GOURMET GmbH. Gemäß der DIN EN ISO 50001 weist die GMS GOURMET GmbH darauf hin, dass die Bewertung einer Beschaffung von Energiedienstleistungen, Produkten und Einrichtungen, die eine Auswirkung auf den wesentlichen Energieeinsatz haben oder haben können, teilweise auf der energiebezogenen Leistung basiert (Energieeinsatz, Energieverbrauch, Energieeffizienz).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Auswahl seiner Vorlieferanten ebenfalls auf dieses Bewertungskriterium zu achten.
20. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
20.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich und zwingend zur Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften über den Arbeitnehmerschutz sowie zur Einhaltung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes 1975 i.d.g.F und den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Auftragnehmer hat die Einhaltung dieser Vorschriften auch bei den von ihm zur Leistungserbringung eingesetzten Subunternehmern sicherzustellen.
20.2. Erfolgt eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag der GMS GOURMET GmbH (Auftragsverarbeiter gem. Art. 4 Z 8 DSGVO), so verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Aufnahme der Verarbeitung zum Abschluss einer Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO. Die GMS GOURMET GmbH arbeitet nur mit Auftragsverarbeitern zusammen, die hinreichende Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz erfolgt und den Schutz der betreffenden Person gewährleistet.
20.3. Im Falle eines Verstoßes gegen die oben genannten Bestimmungen beim Auftragnehmer und/oder bei den von ihm eingesetzten Subunternehmern hält der Auftragnehmer die GMS GOURMET GmbH gegenüber Ansprüchen Dritter vollkommen schad- und klaglos.
21. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für Abweichungen von dem Erfordernis der Schriftform.
22. Erfüllungsort und Gerichtsstand
22.1. Erfüllungsort sowohl für die Leistung der GMS GOURMET GmbH als auch für die Leistung des Auftragnehmers ist derjenige Ort, an den die Ware auftragsgemäß zu liefern bzw. an dem die Leistung auftragsgemäß zu erbringen ist
22.2. Ausschließlicher Gerichtsstand zur Entscheidung über alle aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträgen entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Die GMS GOURMET GmbH hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftragnehmers zu klagen.
23. Anwendbares Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der GMS GOURMET GmbH und dem Auftragnehmer ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie des IPRG wird ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn der Auftragnehmer seinen Sitz außerhalb des Gebietes der Republik Österreich hat.
24. Aktualität
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in ihrer jeweils gültigen Fassung unter www.gourmet.at. einzusehen.
GMS GOURMET GmbH
Stand: 18.10.2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferanten der GMS GOURMET GmbH für Investitionsgüter und Anlagen (Non Food) inkl./exkl. Dienstleistung zum Download
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle – auch künftige – Bestellungen, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen Auftragnehmer (Dienstleister) und der GMS GOURMET GmbH, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2. Bestimmungen inVertragsformblättern des Auftragnehmers (z.B. Angebot-, Lieferungs-, Verkaufs-, Zahlungsbedingungen etc.), die zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang unwirksam, gleichgültig ob, wann und in welcher Form diese der GMS GOURMET GmbH zur Kenntnis gebracht werden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur für das jeweilige Geschäft wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorausgehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die GMS GOURMET GmbH. Stillschweigen gegenüber Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gilt keinesfalls als Zustimmung.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten bis zu ihrer Änderung für alle weiteren Bestellungen, selbst wenn darauf nicht mehr gesondert Bezug genommen wird.
1.4. Wenn in der Bestellung der GMS GOURMET GmbH auf Angebotsunterlagen des Auftragsnehmers Bezug genommen wird, bedeutet dies keine Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.
1.5. Stillschweigen „generell“ seitens GMS GOURMET GmbH hat ausdrücklich keinen Erklärungswert.
1.6. Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass von der GMS GOURMET GmbH eingesetzte Mitarbeiter oder Dritte nicht berechtigt sind, Zusagen gleich welcher Art (insb. Bestellungen, Vereinbarungen, Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen) für die GMS GOURMET GmbH zu treffen. Diese bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung seitens GMS GOURMET GmbH, wobei das Schriftformerfordernis auch durch Übermittlung per E-mail erfüllt ist.
1.7. GMS GOURMET GmbH ist berechtigt, offenkundige Irrtümer (insbes. Schreib- und Rechenfehler, Tippfehler) in Schriftstücken jederzeit zu korrigieren.
1.8. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Hausordnung, im Speziellen die Hygiene- und Sicherheitsrichtlinien zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter bzw. Dienstleister von diesen in Kenntnis gesetzt werden.
2. Angebote
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind für die GMS GOURMET GmbH kostenfrei und unverbindlich, auch wenn sie auf Anfrage der GMS GOURMET GmbH erstellt worden sind.
2.2. Mangels ausdrücklich anderslautender Vereinbarung sind Angebote des Auftragnehmers an die GMS GOURMET GmbH für den Auftragnehmer verbindlich. Der Auftragnehmer ist für mindestens 4-8 Wochen ab Einlangen des Angebots bei der GMS GOURMET GmbH an dieses gebunden.
2.3. Der Auftragnehmer hat sich bei der Abgabe seines Angebots genau an die Anfrage der GMS GOURMET GmbH zu halten und auf etwaige Abweichungen ausdrücklich hinzuweisen.
2.4. Angebotsunterlagen werden nicht retourniert.
3. Bestellung
3.1. Bestellungen bzw. Vertragsabschlüsse sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Eine Übermittlung per E-Mail ist zulässig. Mündlich oder telefonisch erteilte Aufträge bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die GMS GOURMET GmbH für ihre Gültigkeit, des gleichen jede Änderung und Ergänzung der Bestellung. Das gilt auch, wenn der Bestellung ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers zugrunde liegt.
3.2. Sämtliche im Zusammenhangmit der Anbotslegung bzw. Bestellung übergebenen Unterlagen (z.B. Pläne, Muster, Rezepturen etc.) bleiben Eigentum der GMS GOURMET GmbH und dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der GMS GOURMET GmbH nur zu dem Zweck der Angebotslegung bzw. Ausführung der Bestellung verwendet und weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind der GMS GOURMET GmbH mit dem Angebot, spätestens jedoch nach erfolgter Ausführung der Bestellung unaufgefordert und unverzüglich wieder zurückzugeben.
3.3. In allen den Auftrag betreffenden Schriftstücken sind Bestellnummer und bestellende Abteilung der GMS GOURMET GmbH anzuführen; Mitteilungen ohne diese Angaben gelten erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Kenntnisnahme durch die bestellende Abteilung als eingelangt.
4. Preise
4.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich in EUR exkl. USt. Die GMS GOURMET GmbH trägt nur solche Kosten, die ausdrücklich als Verpflichtung der GMS GOURMET GmbH vereinbart wurden. Für eventuelle Bestellerweiterungen, Ergänzungen und Änderungen sowie für Bestellungen von Ersatzteilen gelten die Bedingungen der Hauptbestellung. Das gilt jedoch nicht für vereinbarte Anzahlungen in der Hauptbestellung. Diese müssen gesondert vereinbart werden.
4.2. Nachträgliche Preis- und Mengenänderungen sind ohne schriftliche Zustimmung der GMS GOURMET GmbH nicht zulässig.
5. Rechnung, Zahlungsmodalitäten
5.1. Rechnungen sind nach vollständiger Leistungserfüllung unter der Angabe der Bestellnummer der GMS GOURMET GmbH und des Bestelldatums per E-mail an erechnung@gourmet.at zu senden. Rechnungskopien und Teilrechnungen sind als solche zu kennzeichnen. Alle Rechnungen müssen die gesetzliche Umsatzsteuer gesondert ausweisen und sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungsmerkmale aufweisen.
5.2. Soweit schriftlich keine andere Vereinbarung getroffen wird, werden Rechnungen von der GMS GOURMET GmbH nach ihrer Wahl entweder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt mit 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungserhalt netto beglichen.
5.3. Rechnungen, die sachliche oder rechnerische Mängel bzw. Fehler aufweisen, begründen bis zu der mit der GMS GOURMET GmbH akkordierten Richtigstellung keine Fälligkeit und können bei Mängeln innerhalb der Zahlungsfrist von der GMS GOURMET GmbH zurückgesandt werden. In diesem Fall beginnt die Zahlungsfrist erst mit dem Eingang der richtiggestellten Rechnung zu laufen.
Bei fehlerhafter Leistung ist die GMS GOURMET GmbH berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung einer der fehlerhaften Leistung angemessenen Teil zurückzuhalten, und zwar ohne Verlust von Rabatten, Skonti oder ähnlichen Zahlungsvergünstigungen.
5.4. Sämtliche Bankspesen, die durch die Zahlung bei der GMS GOURMET GmbH anfallen, sind vom Auftragnehmer zu tragen.
5.5. Eine Aufrechnung von Forderungen einer Vertragspartei gegen die Forderungen der anderen Vertragspartei ist nur dann zulässig, wenn die Forderungen der einen Vertragspartei durch die jeweilige andere Vertragspartei anerkannt oder die Forderungen gegenüber der jeweiligen Vertragspartei gerichtlich festgestellt wurden.
5.6. Die Zahlung seitens GMS GOURMET GmbH bedeutet in keinem Fall die Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Leistung und damit keinen Verzicht der GMS GOURMET GmbH auf ihr zustehende Ansprüche aus der Vertragserfüllung (etwa Rechte aus Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz).
6. Beschaffenheit der Dienstleistung
Die für die jeweilige Dienstleistung üblichen ÖNORMEN, die in Österreich für die jeweilige Dienstleistung üblichen Deutschen Industrienormen (DIN) und andere technische Vorschriften, die bei Dienstleistungen in der Art der jeweils in Auftrag gegebenen üblich sind, sind vom Auftragnehmer einzuhalten.
7. Fristen und Termine
7.1. Vereinbarte Fristen und Termine sind genau einzuhalten.
7.2. Ist für den Auftragnehmer erkennbar, dass er die vereinbarten Fristen und Termine nicht einhalten kann, so hat er der GMS GOURMET GmbH dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat auf eigene Kosten alle geeigneten Maßnahmen zu setzen, um Verzögerungen so gering wie möglich zu halten. Die beabsichtigen Maßnahmen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Verantwortung des Auftragnehmers für die rechtzeitige Vertragserfüllung wird davon jedoch nicht berührt.
7.3. Bei Verzug des Auftragnehmers kann die GMS GOURMET GmbH nach ihrer Wahl Vertragserfüllung und Ersatz des Verspätungsschadens fordern oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
8. Fertigungsmittel und Unterlagen
8.1. Fertigungsmittel oder Unterlagen (Pläne, Muster, Werkzeuge, Spezifikationen etc.), die die GMS GOURMET GmbH dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, bleiben ausschließliches Eigentum der GMS GOURMET GmbH und diese kann hierüber frei verfügen.
8.2. Der Auftragnehmer hat die im Eigentum der GMS GOURMET GmbH stehenden Fertigungsmittel und Unterlagen ausschließlich anlässlich der Ausführung von Aufträgen der GMS GOURMET GmbH zu verwenden und auf seine Kosten sorgfältig zu verwahren, gegebenenfalls zu warten, instand zu halten, bei Abnutzung zu ersetzen und gegen jegliche Schäden zu versichern.
8.3. Die im Eigentum der GMS GOURMET GmbH stehenden Fertigungsmittel und Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen ohne schriftliche Einwilligung der GMS GOURMET GmbH weder vervielfältigt noch veröffentlicht noch sonst wie Dritten überlassen oder zugänglich gemacht oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet werden. Sobald diese Gegenstände zur Ausführung der Bestellung nicht mehr benötigt werden, sind sie unverzüglich auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers zur freien Verfügung der GMS GOURMET GmbH vollständig an diesen zurückzustellen.
8.4. Diese Regelungen gelten auch für Fertigungsmittel oder Unterlagen, die dem Auftragnehmer zur Ausarbeitung von Angeboten zur Verfügung gestellt wurden. Diese sind mit der Erstellung des Angebots vollständig zurückzustellen.
9. Gewährleistung
9.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Dienstleistungen die ausdrücklich spezifizierten, in anderer Weise zugesicherten oder allgemein vorauszusetzenden Eigenschaften haben und den einschlägigen Bestimmungen und Normen, insbesondere im Hinblick auf die innerhalb der Europäischen Union geltenden Vorschriften, entsprechen. Weiters gewährleistet der Auftragnehmer die Eignung seiner Dienstleistungen für den konkreten Bedarfsfall sowie die Richtigkeit der in Gebrauchsanweisungen, Prospekten usw. enthaltenen Angaben. Die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers betrifft die gesamte Dienstleistung, auch wenn diese oder Teile von dieser nicht vom Auftragnehmer selbst sondern von einem Subunternehmer des Auftragnehmers erbracht wurde. Sofern nicht gesetzlich eine längere Gewährleistungsfrist vorgesehen ist, beträgt die Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen 24 Monate, bei unbeweglichen Sachen 36 Monate und beginnt mit der rechtlich wirksamen tatsächlichen Übernahme bzw. Abnahme der Dienstleistung zu laufen. Diese Fristen werden durch jede schriftliche Mängelrüge unterbrochen. Nach Mängelbehebung und nach jedem Behebungsversuch durch den Auftragnehmer beginnt die genannte Frist von neuem zu laufen.
9.2. Ist eine Dienstleistung mangelhaft, so kann die GMS GOURMET GmbH – selbst bei geringfügigen Mängeln – nach ihrer Wahl sofort Nachbesserung oder Preisminderung sowie Schadenersatz anstelle von Verbesserung fordern. Kommt der Auftragnehmer dem Verlangen der GMS GOURMET GmbH nach Nachbesserung, Preisminderung oder Schadenersatz nicht oder nicht ordnungsgemäß innerhalb der ihm gesetzten Frist nach, so kann die GMS GOURMET GmbH vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche des Auftraggebers werden dadurch nicht berührt.
9.3. In dringenden Fällen, bei Gefahr in Verzug, bei Ablehnung von Verbesserung ist die GMS GOURMET GmbH berechtigt, die Mängel – unbeschadet der weiteren Haftung des Auftragnehmers – auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen.
9.4. Die Mängelbehebung hat umgehend nach Aufforderung durch die GMS GOURMET GmbH zu erfolgen. Die Mängelbehebung hat, wenn nötig – unter Einhaltung der arbeitsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen – im Mehrschichtbetrieb durch Überstundenleistung oder durch Sonn- und Feiertagseinsatz zu erfolgen. War der Auftragnehmer zur Mängelbehebung trotz zweier Verbesserungsversuche nicht imstande, so ist die GMS GOURMET GmbH berechtigt, den Mangel durch einen Dritten auf Kosten des Auftragnehmers beheben zu lassen.
9.5. Der Auftragnehmer hat auf Anforderung der GMS GOURMET GmbH entsprechende Zertifikate und Nachweise zur Verfügung zu stellen. Änderungen von Zertifikaten oder Spezifikationen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der GMS GOURMET GmbH vorgenommen werden.
10. Schutzrechte, Haftung
10.1. Der Auftragnehmer hat die GMS GOURMET GmbH hinsichtlich jeglicher durch die erbrachte Dienstleistung entstandenen Streitigkeiten aus der Verletzung von Patenten, Warenzeichen, Mustern, Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten Dritter im In- und Ausland vollkommen schad- und klaglos zu halten.Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, die GMS GOURMET GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen den Auftragnehmer Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen geltend gemacht werden.
10.2. Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt sowohl für eigenes Verschulden als auch unter Zugrundelegung der §§ 1313a und 1315 ABGB für das Verschulden seiner Gehilfen.
10.3. Die GMS GOURMET GmbH haftet gegenüber dem Auftragnehmer nur bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln.
10.4. Der Auftragnehmer hält die GMS GOURMET GmbH für alle Ansprüche Dritter schad- und klaglos, die auf die Fehlerhaftigkeit seiner Dienstleistung zurückzuführen sind. Er verpflichtet sich, die GMS GOURMET GmbH bei Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte alle zur Abwehr dieser Ansprüche erforderlichen Informationen zu geben und auf Wunsch der GMS GOURMET GmbH einem Prozess auf deren Seite als Nebenintervenient beizutreten.
10.5. Haftungsausschlüsse des Auftragnehmers, insbesondere aus dem Titel Gewährleistung oder Schadenersatz, werden nicht akzeptiert, es sei denn, diese wurden ausdrücklich im Einzelnen mit der GMS GOURMET GmbH ausgehandelt und schriftlich vereinbart. Abweichungen zu Gunsten des Auftragnehmers von den gesetzlichen Bestimmungen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Schadenersatz oder Gewährleistung betreffend – wie etwa Änderungen der Beweislastverteilung, Verkürzung von Fristen und dergleichen bedürfen für ihre Wirksamkeit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der GMS GOURMET GmbH im Einzelfall.
11. Arbeitsergebnisse
Die GMS GOURMET GmbH hat das Recht, Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers ganz oder teilweise zu veröffentlichen, wenn diese ausschließlich für die GMS GOURMET GmbH erstellt worden sind. Die Veröffentlichung solcher Arbeitsergebnisse sowie die Verwendung solcher Arbeitsergebnisse zugunsten Dritter durch den Auftragnehmer sind nur bei vorheriger Zustimmung der GMS GOURMET GmbH zulässig.
12. Höhere Gewalt
12.1. Leistungsstörungen bedingt durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen und sonstige unabwendbare Ereignisse berechtigen weder die GMS GOURMET GmbH noch den Auftragnehmer zur Geltendmachung von Forderungen, gleich welcher Art.
12.2. Termine und Fristen, die durch das Eintreten der höheren Gewalt nicht eingehalten werden können, werden um die Dauer der Auswirkungen der höheren Gewalt verlängert.
12.3. Der Auftragnehmer hat in Fällen höherer Gewalt alle Anstrengungen zur Beseitigung bzw. Minderung der Schwierigkeiten und absehbaren Schäden zu unternehmen und die GMS GOURMET GmbH darüber laufend zu informieren.
12.4. Sollte ein Fall höherer Gewalt länger als 4 Wochen andauern, kann die GMS GOURMET GmbH ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
13. Abtretungen, Verpfändungen
Eine Abtretung, Weitergabe oder Verpfändung von Rechten seitens des Auftragnehmers an Dritte – ausgenommen Geldforderungen – ist ausgeschlossen, es sei denn, die GMS GOURMET GmbH stimmt dieser schriftlich zu.
14. Geheimhaltung
14.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Zuge der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen und Unterlagen der GMS GOURMET GmbH als deren Geschäftsgeheimnis und damit vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben. In Fällen, in denen sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Vertragspflichten Dritter bedient, ist er verpflichtet, mit diesen gleichlautende Geheimhaltungsvereinbarungen zu schließen.
14.2. Von der GMS GOURMET GmbH zur Verfügung gestellte Pläne, Kataloge, Muster, Präsentationen, Spezifikationen und sonstige Unterlagen bleiben deren geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung sowie auch das nur auszugsweise Kopieren bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der GMS GOURMET GmbH.
15. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
16. Zuwendungen an Mitarbeiter der GMS GOURMETGmbH
Dem Auftragnehmer ist es untersagt, den Mitarbeitern der GMS GOURMET GmbH irgendwelche Zuwendungen anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren. Schadenersatzansprüche sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Geschäftsbeziehung bleiben daher vorbehalten.
17. Energiemanagement
Der effiziente Einsatz von Energie ist wesentlicher Bestandteil der Firmenpolitik der GMS GOURMET GmbH. Gemäß der DIN EN ISO 50001 weist die GMS GOURMET GmbH darauf hin, dass die Bewertung einer Beschaffung von Energiedienstleistungen, Produkten und Einrichtungen, die eine Auswirkung auf den wesentlichen Energieeinsatz haben oder haben können, teilweise auf der energiebezogenen Leistung basiert (Energieeinsatz, Energieverbrauch, Energieeffizienz).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Auswahl seiner Vorlieferanten ebenfalls auf dieses Bewertungskriterium zu achten.
18. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
18.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich und zwingend zur Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften über den Arbeitnehmerschutz sowie zur Einhaltung der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes 1975 i.d.g.F und den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Auftragnehmer hat die Einhaltung dieser Vorschriften auch bei den von ihm zur Leistungserbringung eingesetzten Subunternehmern sicherzustellen.
18.2. Erfolgt eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag der GMS GOURMET GmbH (Auftragsverarbeiter gem. Art. 4 Z 8 DSGVO), so verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Aufnahme der Verarbeitung zum Abschluss einer Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO. Die GMS GOURMET GmbH arbeitet nur mit Auftragsverarbeitern zusammen, die hinreichende Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz erfolgt und den Schutz der betreffenden Person gewährleistet.
18.3. Im Falle eines Verstoßes gegen die oben genannten Bestimmungen beim Auftragnehmer und/oder bei den von ihm eingesetzten Subunternehmern hält der Auftragnehmer die GMS GOURMET GmbH gegenüber Ansprüchen Dritter vollkommen schad- und klaglos.
19. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der sonstigen vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für Abweichungen von dem Erfordernis der Schriftform.
20. Erfüllungsort und Gerichtsstand
20.1. Erfüllungsort sowohl für die Leistung der GMS GOURMET GmbH als auch für die Leistung des Auftragnehmers ist derjenige Ort, an dem die Leistung auftragsgemäß zu erbringen ist.
20.2. Ausschließlicher Gerichtsstand zur Entscheidung über alle aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträgen entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Die GMS GOURMET GmbH hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftragnehmers zu klagen.
21. Anwendbares Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der GMS GOURMET GmbH und dem Auftragnehmer ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts sowie des IPRG wird ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn der Auftragnehmer seinen Sitz außerhalb des Gebietes der Republik Österreich hat.
22. Aktualität
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in ihrer jeweils gültigen Fassung unter www.gourmet.at. einzusehen.
GMS GOURMET GmbH
Stand: 18.10.2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleister der GMS GOURMET GmbH zum Download
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle – auch künftige – Cateringverträge zwischen der GMS GOURMET GmbH (in der Folge kurz Caterer genannt) und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen worden sind.
1.2. Bestimmungen in Vertragsformblättern des Auftraggebers, die zu den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang unwirksam, gleichgültig ob, wann und in welcher Form diese dem Caterer zur Kenntnis gebracht werden. Abweichende Vereinbarungen zu einzelnen Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur für diese wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorausgehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung des Caterers. Stillschweigen gegenüber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gilt keinesfalls als Zustimmung.
1.3. Stillschweigen „generell“ seitens des Caterers hat ausdrücklich keinen Erklärungswert.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Das Angebot ist freibleibend, soweit nichts Anderes durch den Caterer im Angebot festgelegt ist. Mündliche oder telefonische Angebote benötigen für ihre Wirksamkeit die schriftliche Bestätigung durch den Caterer. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Caterers zustande. Vertragsänderungen bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Anderes festgelegt ist (siehe dazu insbesondere Punkt 7 Stornobedingungen).
2.2. Der Caterer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Informationen, die von diesem zur Erstellung des Angebots zur Verfügung gestellt werden – außer deren Fehlerhaftigkeit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Caterer nicht erkannt.
2.3. Sämtliche im Zusammenhang mit der Angebotslegung übergebenen Unterlagen (z.B. Pläne, Konzepte, Beschreibungen) bleiben Eigentum des Caterers und können vom Caterer jederzeit zurückgefordert werden. In diesem Fall sind sie unverzüglich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zur freien Verfügung des Caterers zurückzustellen. Diese Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen ohne schriftliche Einwilligung des Caterers weder vervielfältigt noch veröffentlicht noch sonst wie Dritten überlassen oder zugänglich gemacht oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet werden.
2.4. Das Warenangebot unterliegt saisonal bedingten Veränderungen. Sollten einzelne Artikel des Angebots nicht zeitgerecht beschaffbar sein, behält sich der Caterer den Austausch gegen gleichwertige Ware vor.
3. Lieferung, Gefahrenübergang
3.1. Die Gefahr geht an den Auftraggeber über, sobald die Lieferung vom Caterer oder einem vom Caterer beauftragten Dritten, an den Auftraggeber übergeben worden ist.
3.2. Alle vom Caterer angelieferten Materialien und Gegenstände – mit Ausnahme der Speisen und Getränke – werden dem Auftraggeber nur leih- bzw. mietweise überlassen. Allfällige Schäden oder Verluste hat der Auftraggeber dem Caterer zu ersetzen.
3.3. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden vom Caterer so rasch wie möglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern die Gesamtleistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt ist, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Annahme.
4. Gewährleistung, Mängelrüge
4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen
4.2. Auftretende Mängel sind uns – ohne dass damit für einen Auftraggeber, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, bei Unterlassung nachteilige Rechtsfolgen verbunden wären – möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bekannt zu geben.
4.3. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinn des KSchG, hat er die Lieferung sofort nach Anlieferung im Sinne des § 377 UGB nach Vollständigkeit, Richtigkeit und Mängelfreiheit eingehend zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch fünf Werktage nach Erhalt der Ware bzw. Leistung, bei sonstigen Verlust aller ihm – aus bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängel – zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen. Später aufgetretene Mängel hat der Auftraggeber – sofern er Unternehmer im Sinn des KSchG ist – ebenfalls schriftlich zu rügen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche für derartige Mängel ausgeschlossen.
4.4. Eine nicht sachgemäße Lagerung, Handhabung oder Aufbereitung nach Übergabe der Ware an den Auftraggeber, schließt jede Gewährleistung aus.
5. Preise, Zahlungsbedingungen
5.1. Alle im Angebot genannten Preise und Preisangaben verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.
5.2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt netto zahlbar.
5.3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart.
5.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 75% des Betrages des letztgültigen Angebotes auf das vom Caterer schriftlich bekanntgegebene Konto zu leisten. Andernfalls ist der Caterer zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne vorherige Mitteilung an den Auftraggeber berechtigt. Bei Stornierungen wird die Anzahlung gemäß den Bestimmungen des Punkt 7. den Forderungen des Caterers gegengerechnet. Ein etwaiger Restbetrag (Stornobetrag ist geringer als Anzahlungsbetrag) wird innerhalb von 14 Tagen ab dem Stornierungszeitpunkt dem Auftraggeber auf das dem Caterer schriftlich bekannt gegebene Konto zurücküberwiesen bzw. vom Caterer dem Auftraggeber in Rechnung gestellt (Stornobetrag ist höher als Anzahlungsbetrag).
6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
6.1. Der Auftraggeber – sofern es sich nicht um einen Verbraucher im Sinne des KSchG handelt – ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber Forderungen des Caterers aufzurechnen, außer die Gegenforderung ist vom Caterer anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
6.2. Der Auftraggeber hat kein Zurückbehaltungsrecht an den ihm überlassenen Gegenständen. Ein dem Auftraggeber als Verbraucher im Sinne des KSchG nach dem Gesetz zustehendes Zurückbehaltungsrecht wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.
7. Stornobedingungen
Der Auftraggeber ist zu einer Stornierung der Veranstaltung (Absage der Veranstaltung) und zu einer Verschiebung des Veranstaltungstermins nach Zustandekommen des Vertrags (Punkt 2.1.) nur unter folgenden Voraussetzungen berechtigt:
7.1. Stornierung der Veranstaltung:
7.1.1. Nach erfolgter Auftragsbestätigung werden bei Stornierung der Veranstaltung durch den Auftraggeber bis zu 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Stornokosten durch den Caterer verrechnet.
7.1.2. Nach erfolgter Auftragsbestätigung werden bei Stornierung durch den Auftraggeber von 20 bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50% des Betrages des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
7.1.3. Nach erfolgter Auftragsbestätigung werden bei Stornierung durch den Auftraggeber von 13 bis zu 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 75 % des Betrages des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
7.1.4. Bei Stornierung nach erfolgter Auftragsbestätigung unter 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % des Betrages des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.
7.2. Eine Reduktion der Personenanzahl durch den Auftraggeber nach erfolgter Auftragsbestätigung ist nur bis maximal 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Stornobetrag gemäß Punkt 7.1.2. wird bei einer Reduktion anteilsmäßig berücksichtigt und in Rechnung gestellt.
7.3. Anhebung der Personenanzahl:
Eine Anhebung der Personenanzahl der Veranstaltung durch den Auftraggeber kann nach erfolgter Auftragsbestätigung nur bis maximal 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn berücksichtigt werden und bedarf außerdem bei einer Anhebung um mehr als 10 Personen der Zustimmung des Caterers.
7.4. Verschiebung der Veranstaltung:
Möchte der Auftraggeber nach erfolgter Auftragsbestätigung eine Verschiebung des Veranstaltungstermins, ist diese nur mit Zustimmung des Caterers möglich. Bei einer Verschiebung des Veranstaltungstermins auf einen anderen Tag ist der Caterer außerdem berechtigt, dem Auftraggeber den jeweils sinngemäß anzuwendenden Stornobetrag gemäß Punkt 7.1.2., 7.1.3. und 7.1.4. in Rechnung zu stellen.
8. Versicherungen und behördliche Konzessionen
8.1. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher oder sonstiger Genehmigungen ist Aufgabe des Auftraggebers und nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
8.2. Für allfällig abzuschließende, die Veranstaltung betreffende Versicherungen, hat der Auftraggeber Sorge zu tragen und die diesbezüglichen Kosten zu übernehmen.
9. Sonstige Kosten
9.1. Die Kosten für die Zustellung und Abholung des Equipments sowie die Kosten der Zustellung der Speisen und Getränke sind im Preis inkludiert.
9.2. Allfällige Kosten der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung sind vom Auftraggeber zu tragen.
10. Haftung
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere der Bestimmungen des KSchG – wird die Haftung gegenüber dem Besteller für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, dies gilt jedoch nicht für Personenschäden.
11. Höhere Gewalt
Leistungsstörungen bedingt durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen, Unruhen und sonstige unabwendbare Ereignisse berechtigen weder den Auftraggeber noch den Caterer zur Geltendmachung von Forderungen gleich welcher Art. Die jeweils betroffene Vertragspartei gibt der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt eines solchen Ereignisses bekannt.
12. Allgemeines, Erfüllungsort, Gerichtsstand
12.1. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Cateringverträge unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
12.2. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Cateringverträge bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch den Caterer.
12.3. Erfüllungsort sowohl für die Leistung des Caterers als auch für die Leistung des Auftraggebers ist ausschließlich Wien.
12.4. Zur Entscheidung über alle aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen für Cateringverträge entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.
12.5. Für alle gegen einen Verbraucher im Sinne des KSchG, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Cateringverträge und den unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträgen erhobenen Klagen, ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
12.6. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Caterer und dem Auftraggeber ist das materielle österreichische Recht unter Ausschluss der Verweisungsnomen des österreichischen internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtsübereinkommens anzuwenden.
12.7. Zwingende Rechte eines Verbrauchers nach dem Konsumentenschutzgesetz werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Cateringverträge nicht eingeschränkt.
GMS GOURMET GmbH
Stand: 01.01.2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Cateringverträge zum Download
1. Das Leihobjekt wird dem Entlehner betriebsbereit, in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Der Entlehner hat den Leihgegenstand bei Übergabe zu prüfen und etwaige Mängelunverzüglich mitzuteilen und schriftlich festzuhalten.
2. Der Entlehner darf das Leihobjekt nur am angegebenen Lieferort aufstellen und nicht an Dritte weitergeben. Das Leihobjekt darf nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch von Produkten der GMS GOURMET GmbH verwendet werden. Der Entlehner sorgt für die pflegliche und fachgerechte Behandlung, Wartung und Verwahrung des Leihobjektes. Die Betriebs- und Erhaltungskosten trägt der Entlehner alleine. Der Entlehner verpflichtet sich, die Prüfung für wiederkehrend prüfpflichtige Leihobjekte auf seine Kosten durchzuführen und die Prüfunterlagen dem Verleiher zur Verfügung zu stellen.
3. Der Verleiher haftet weder für die vom Lieferanten zugesicherten Eigenschaften, auch der Wartungsfirma, noch für bestimmte Eigenschaften oder Eignungen des Leihobjektes, noch für Schäden aus dessen Gebrauch, es sei denn, dass der Verleiher oder eine Person, für die er einzustehen hat, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.
4. Der Entlehner hat dem Verleiher bei Beschädigung, Totalschaden, Verlust oder Untergang des Leihobjektes aus eigenem Verschulden Ersatz zu leisten
5. Der Entlehner hat die Leihobjekte während der Leihzeit ausreichend über seine eigene Betriebshaftpflicht zu versichern (insbesondere gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Untergang und Leitungswasser).
6. Veränderungen am Leihobjekt, sowie die Verbindung mit anderen Gegenständen sind dem Entlehner ohne schriftliche Zustimmung des Verleihers untersagt. Der Verleiher kann gegebenenfalls verlangen, dass der ursprüngliche Zustand des Leihobjektes auf Kosten des Entlehners wieder hergestellt wird.
7. Der Entlehner ist verpflichtet, jede Änderung des Firmensitzes und jede Verlegung, Einstellung oder wesentliche Änderung seines Betriebes unverzüglich dem Verleiher schriftlich mitzuteilen. Zur technischen Überprüfung des Leihobjektes ist einem Beauftragten des Verleihers jederzeit Zutritt zum Aufstellungsort des Leihobjektes zu gewähren.
8. Dem Entlehner ist es nicht erlaubt, ohne Zustimmung des Verleihers das Leihobjekt Dritten zum Gebrauch zu überlassen.
9. Der Verleiher kann den Leihvertrag sofort auflösen, wenn
a) der Entlehner das Leihobjekt nicht sachgemäß benützt oder pfleglich behandelt;
b) der Entlehner gegen Vereinbarungsbedingungen verstößt (z.B. Verwendung des Leihobjektes für andere Produkte als jene der GMS GOURMET GmbH);
c) eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Entlehners eintritt;
d) Die Vereinbarung über die Lieferung von Produkten des Verleihers aufgelöst wird;
e) Der Entlehner keine Produkte des Verleihers mehr bestellt;
10. Bei Beendigung des Leihvertrages ist der Entlehner verpflichtet, das Leihobjekt in ordnungsgemäßem, funktionsfähigem und gereinigtem Zustand zurückzustellen. Ansonsten behält sich der Verleiher das Recht vor, eventuelle Kosten für Reparaturen oder Reinigung dem Entlehner in Rechnung zu stellen.
11. Das Leihobjekt ist Eigentum des Verleihers.
12. Alle Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht
13. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verleiher und dem Entlehner findet unter Ausschluss von Kollisionsnormen ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Die Anwendung des IPRG wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit diesen Leihbedingungen gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als ausschließlicher Gerichtsstand zwischen den Vertragsparteien vereinbart
14. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen jedoch nicht berührt. Verleiher und Entlehner werden an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche setzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
GMS GOURMET GmbH
Stand: 03.09.2020